ein schöner Satz, gern liest man ihn dreimal:

So sieht das aus, wenn die Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt anerkannt wird. Ein wichtiger, schwieriger Schritt ist getan, denn die genannten Paragraphen werden streng ausgelegt… und das ist vielleicht auch gut so. Bis hierhin haben wir also alles richtig gemacht!

Nun kommt bald die Nummer vom Vereinsregistereintrag – eine vorläufige haben wir schon. Dann darf der Verein seine Geschäfte aufnehmen.

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